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Zu jung für Verlobung?
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nein (29)
65%
ja (44)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lirael« (30.04.2008, 13:56)
Zitat
Das Verlöbnis (§§ 1297 ff. BGB)
Auch bei dem Verlöbnis handelt es sich - wie bei so vielen Rechtsgeschäften - um einen Vertrag. Das Recht des Verlöbnisses wird in den §§ 1297 ff BGB geregelt.
Inhalt des Verlöbnisses ist das Versprechen der Verlobten, später miteinander eine Ehe einzugehen. Doch obwohl das Verlöbnis - in juristischer Beetrachtung - ein Vertrag ist, kann doch auf eine Erfüllung der Verbindlichkeit nicht geklagt werden (§ 1297 Abs. 1 BGB) und auch ein für den Fall der Nichtheirat versprochene Vertragsstrafe darf nicht gefordert werden (§ 1297 Abs. 2 BGB).
Dennoch ist ein Verlöbnis nicht lediglich folgenlos: So kann bei Verschulden einer Seite z. B. Schadensersatz verlangt werden. (§ 1299 BGB)
Andererseits können Geschenke aufgrund des § 1301 BGB nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff BGB) herausverlangt werden, die Verlobte einander gemacht haben, wenn die Verlobung nicht zur Eheschließung führt.
Die hier gemachten Ausführungen gelten jedoch nur für Verlobungen, die deutschem Recht unterliegen. Andere Rechtsordnungen kennen libaralere und strengere Grundsätze.
Hall Of Fame
Registrierungsdatum: 11.10.2007
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Timestreamer« (30.04.2008, 14:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aragonda« (30.04.2008, 15:41)
Zitat
Original von Prummetaat123
weis ja jetzt net wie lang die schon zusammen sind.
Zitat
Original von PaRaNoId
wenn ich mir das Ergebnis ansehe wird es wie auf deiner Schule sein
Zitat
Original von Aragonda
ach kinder
in eurem alter bin ich schon rot geworden wenn ich ein damenfahrrad gesehn hab
verloben verloben verloben
ihr seid noch in dem alter in dem ihr euch gegenseitig liebebriefchen und liebesgedichte schreibt und dann daheim ne ecke in eurem kinderzimmerchen sucht um da alle briefe aufzuhängen.......
und redet vom verloben und so weiter.......
"ich liebe dich so sehr mein schatzi ich kann nichtmehr ohne dich leben du bist der/die einzige für mich"
das sind wohl die standart sms
wenn ihr groß seid dann werdet ihr verstehn was Verloben wirklich bedeutet......
und als antwort hab ich ma JA angekreuzt
obwohl es in den südlicheren tropischeren ländern ja schon brauch is die tochter mit 5 schon zu verheiraten an einen der dreimal so alt ist .
mfg aragonda
Anfänger
Registrierungsdatum: 17.07.2007
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tweety89« (01.05.2008, 01:47)
Zitat
Original von Darkness
"Das einzige was sie hätten tuen können"
iwo find ich das sooo schade, ja? Man muss sich verloben um von den eltern aus lieben zu dürfen? das heißt ja dann iwie auch, du musst alt genug zum heiraten sein um zu lieben... was dann auch wiederum bedeutet, dass einem verboten wird seine erfahrungen zu sammeln und seine persönliche entwicklung von den eltern bestimmt wird...
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